Beschreibung
Die echte Nationalflagge Deutschland als Ganzes
Die Flagge (ohne Ständer) hat zwei Kunststoffkarabinerhaken. Material glänzendes Polyestergewirke, hohe Farbbrillanz, waschbar, schnelltrocknend, schwer entflammbar. Größe 150 x 90 Anordnung: schwarz-weiß-roth.
Vorgeschichte.
In der Zeit von 1871 bis 1918 war gemäß Artikel 55 der Vollverfassung des Deutschen Reiches bzw. des Ewigen Bundes, Zitat: Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth.
Mit der Verordnung über die Führung der Reichsflagge, vom 08.11.1892, § 1. des betreffenden Gesetzes, Zitat: Die Bundesflagge in der durch die Verordnung vom 25.10.1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 39) für die Schiffe der deutschen Handelsmarine festgestellten Form bildet die deutsche Nationalflagge.
Die Anordnung der Farben schwarz-weiß-rot wurde in folgendem Gesetz festgelegt:
Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe, vom 25.10.1867, Zitat: Die Bundesflagge, welche von den Kauffahrteischiffen der Bundesstaaten fortan als Nationalflagge ausschließlich zu führen ist…
Die neue Epoche und der Weg in die Souveränität des Nationalstaates Deutschland
Verordnung, betreffend die Führung und Benutzung der Nationalflagge des Deutschen Reiches
RGBl-2010071-Nr10-Verordnung-ueber-die-Fuehrung-der-Nationalflagge vom 07.10.2020
Zitat der Präambel: In Anbetracht der wachsenden Zahl der unbefugten Benutzung unserer deutschen Nationalflagge wurde diese Verordnung beschlossen, um zu verhindern, daß dieses hoheitliche Symbol durch eine mißbräuchliche Verwendung entwertet wird. Darüber hinaus soll das Ansehen, die Akzeptanz und das Vertrauen zu Deutschland im Deutschen Reich wieder hergestellt und geschützt werden.
Verordnung, betreffend die Deutsche Nationalflagge
RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge vom 07. Juli 2021
Zitat § 1: Die Deutsche Nationalflagge besteht aus einem schwarzen abgeschnittenen Dreieck, von der Stange beginnend mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge wie 2 zu 3. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß, unten rot und 1zu1 im Verhältnis zur Gesamthöhe der Flagge. Mittig eines Quadrates, von der Stange ausgehend, befindet sich ein weißes rundes Feld dessen Durchmesser die halbe Fahnenhöhe beträgt. In diesem weißen Feld befindet sich das Bundeswappen, geführt auch als Wappen des Deutschen Kaisers (Quelle Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle). Siehe Seite 2107092 dieses Reichsgesetzes.
Wichtiger Hinweis: Diese Nationalflagge Deutschland darf nur nach dem Flaggengesetz verwendet werden. Für die Teilnahme von Demonstrationen Staatenloser, Parteien, Reichsbürger und der aktuellen Bevölkerung der BRD-DDR-dvD ist diese Flagge verboten.
Gesetz, betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich
RGBl-1701181-Nr03-Gesetz-Gedenk-und-Feiertage, vom 18.01.2017
unter anderen Tagen, die drei herausragenden Feiertage
18. Januar, ist Nationalgedenktag zur Gründung des Deutschen Reiches als erster Deutscher Nationalstaat und als ewiger Bund der Deutschen Völker. An diesem Tagen gilt im gesamten Reichsgebiet die Vollmastbeflaggung.
8. Mai, Volkstrauertag zum Gedenken an die Vertreibungen, die Opfer der Rheinwiesenlager, die Massenvergewaltigungen an unschuldigen Frauen und Kindern, die Massaker, Entrechtung, Internierung und den gezielten Völkermord, sowie den Tag der Gefangenschaft. An diesem Tag sind alle Flaggen im gesamten Reichsgebiet auf Halbmast gesetzt.
9. November, Nationalfeiertag zum Gedenken der Helden- und Soldaten, die zum Wohle und Ruhme des Deutschen Volkes, des Deutschen Reiches der deutschen Bundesstaaten, das Vaterland verteidigt und beschützt haben. An diesem Tag wird auch all Denen gedacht, die den Regimen (ab 1919) trotzten und zum Mauerfall beigetragen haben. Fällt der 9. November nicht auf einen Sonntag, dann ist dieser Tag ein nationaler Feiertag.
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